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Gebühren unserer Kanzlei in Seligenstadt

Bitte scheuen Sie sich nicht aus Kostengründen, sich einen anwaltlichen Rat oder juristische Hilfe einzuholen. Meist werden durch die Beauftragung eines juristischen Fachmanns weitere Kosten eingespart oder Sie werden bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten, evtl. auch finanziellen Ansprüche unterstützt.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, gerne fragen wir für Sie bei der Versicherung nach, ob sie für den beabsichtigten Rechtsstreit Versicherungsschutz gewährt.

Bei geringem Einkommen und Vermögen und ohne Rechtsschutzversicherung, können wir für Sie bei den Gerichten Beratungshilfe, bzw. im Fall einer Klage, Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Kostentragung richtet sich danach, wer den Prozess gewinnt, bzw. verliert. Der Unterlegene trägt grundsätzlich die gesamten Kosten des Verfahrens, d.h. auch die Kosten, die der Gegenseite durch Beauftragung eines Anwalts entstanden sind.

Dieser Grundsatz gilt allerdings nicht bei Arbeitsgerichtsprozessen. Hier trägt, un­ab­hängig vom Ausgang des Prozesses, jede Partei ihre eigenen Kosten.

Es muss nicht teuer sein, eine Rechtsberatung oder Interessenvertretung von Anwälten in Anspruch zu nehmen. Das Honorar richtet sich im gerichtlichen, wie außergerichtlichen Bereich im Allgemeinen nach dem Rechtsanwalts­vergütungs­gesetz (RVG).

Gerne nennen wir Ihnen bei Beauftragung die entstehenden Kosten. Auch kann im außergerichtlichen Bereich das Honorar frei verhandelt werden (beispielsweise eine Pauschalgebühr oder eine Abrechnung auf Stundenbasis). Erfragen Sie den aktuellen Stundensatz. Das Honorar einer Erstberatung nach RVG beläuft sich dann allenfalls auf 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.

Die Vergütung in gerichtlichen Verfahren richtet sich entsprechend dem RVG nach dem anzusetzenden Streitwert. Zusätzlich fällt eine Verfahrensgebühr sowie, falls es dazu kommt, eine Termingebühr und eine Einigungsgebühr an.

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