Eine Vermieterin in einem Gebäude mit nur zwei Wohnungen kann den Mietern der zweiten Wohnung nicht ohne besonderen Grund kündigen, wenn sie selbst die andere Wohnung nur wochenweise im Jahr nutzt.
mehrWenn sich ein Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen ereignet, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass die Trunkenheit für den Unfall ursächlich war.
mehrEine Gefährdungshaftung des Vermieters von E-Rollern kommt nicht in Betracht, wenn diese eine Maximalgeschwindigkeit von nur 20 km/h erreichen können. Zudem dürfen E-Roller bei ausreichend freiem Platz quer zu einer Hauswand auf dem Gehweg abgestellt werden.
mehrWenn eine Mieterin unmissverständlich ankündigt, künftig keine Mietzahlungen mehr leisten zu wollen, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen. Es ist nicht erforderlich, dass er abwartet, ob tatsächlich keine Mietzahlungen erfolgen.
mehrBetriebsräte haben einen Ermessensspielraum, ob sie Schulungsangebote in Präsenz oder im Internet nutzen. Dem steht nicht von vornherein entgegen, dass bei einem Präsenzseminar im Hinblick auf die Übernachtung und Verpflegung der Schulungsteilnehmer regelmäßig höhere Kosten anfallen als bei einem Online-Seminar.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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63500 Seligenstadt
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