An dieser Stelle möchten wir Sie über aktuelle Entscheidungen informieren, an denen unsere Kanzlei maßgeblich beteiligt war.
Das AG München hat entschieden, dass der Verkäufer eines Gebrauchtwagens, der bewusst wahrheitswidrig vorgetäuscht hat, das Fahrzeug sei Scheckheft-gepflegt, den Kaufpreis erstatten und das Fahrzeug zurücknehmen muss.