Eine Infektion mit dem COVID-19-Virus kommt grundsätzlich als Unfallereignis in Betracht. Für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls muss jedoch der Vollbeweis vorliegen, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich in der Arbeit zugetragen hat.
mehrTexte, die dem Absatz von Drittprodukten dienen, müssen schon im Teaser einen Hinweis auf die Werbepartnerschaft enthalten.
mehrWenn ein Betreuter seinem ehrenamtlichen Betreuer eine Vase auf den Kopf schlägt, kann das für das Opfer ein Arbeitsunfall sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beteiligten miteinander verwandt sind und der Vorfall sich in der gemeinsamen Wohnung ereignet. Voraussetzung ist, dass der Angriff infolge der Betreuertätigkeit erfolgt ist.
mehrWenn eine Teilungserklärung regelt, dass das Schwimmbad und die Sauna durch die Wohnungseigentümergemeinschaft instandzuhalten ist, kann deren Stilllegung nicht mittels eines Mehrheitsbeschlusses erreicht werden. Somit ist Einstimmigkeit erforderlich.
mehrDer Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine Regelung zum Familienzuschlag für Beamte beanstandet, da die bisherige Vorschrift im Landesbesoldungsgesetz zur Kürzung des Zuschlags bei Teilzeitbeschäftigung unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz der Landesverfassung ist.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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